Auktionsnummer: | 018714676294 |
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keine Erwerbsbeschränkung | |
Gebraucht | |
Hersteller: | unbekannt |
Versand: | Gemäß Beschreibung Abholung (Versandkostenfrei) |
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Verkauf: | nur Inland |
Bezahlverfahren des Verkäufers: | Überweisung / Vorkasse, Bar bei Abholung |
Artikelstandort: | 27 ... (Deutschland) |
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung): | bis zu 3 Tagen |
Zum Verkauf steht ein gebrauchtes
Es handelt sich hierbei um die Veräußerung eines Sammlers.
Den Zustand entnehmen Sie bitte den angefügten Bildern.
Lieferumfang: Ein Holster
Versand: 7,-€
Alle Pakete inkl. Sendungsverfolgung und Haftung bis 500 €.
ABHOLUNG = KOSTENLOS
(Abholort: Sottrum / Stuckenborstel )
Liefer- und Versandbedingungen
Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
Waffenhandel Timo Plambeck
Neuenlander Weg 21
27367 Sottrum
eMail: waffenhandel.plambeck@gmail.com
Telefon & WhatsApp: 01 75 - 421 421 8
Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen und Munition
ausgestellt am 21.08.2018 (Bremen) & am 24.12.2019 (Rotenburg/Wümme).
Wir sind Mitglied im VDB!
Erwerbsvoraussetzung
Bei freien Waffen: ein Nachweis der Volljährigkeit. (Personalausweis, Pass, amtlicher Lichtbildausweis,...)
Bei erwerbscheinpflichigen Waffen:
>> Bei Erwerb ist uns zwingend das ORIGINAL der EWB oder eine beglaubigte Kopie zuzusenden.
Auch benötigen wir zwingend Ihre Personen-NWR-ID und Ihre Erlaubnis-NWR-ID !!!
Um eine EWB-pflichige Waffe erwerben zu können, benötigen Sie EINE der folgenden Legitimationen:
Gültiger Jagdschein - Erwerbserlaubnis für die folgenden Waffen, ist der Jagdschein i.S.v. §15 BJagdG. D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. §13 Abs. 7 WaffG). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb von Jagd-Langwaffen, also von Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz (in der zum Zeitpunkt geltenden Fassung) verboten sind.
WBK Gelb - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 4 WaffG gilt als Erlaubnis für alle nebenstehenden genannten Waffenarten, soweit die WBK nicht durch eine Auflage von der Behörde auf eine oder mehrere der im folgenden Waffenarten beschränkt worden ist. Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehr schussige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen Zündung (Perkussionswaffen).
WBK Grün - Erwerbserlaubnis nach §14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht unter §14 Abs.4 genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers). Diese Erlaubnis berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe. Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis - soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.
WBK Rot - Berechtigt zum Erwerb von Waffen und ggf. von zugehöriger Munition, die unter das jeweilig genehmigte Sammelgebiet fallen.
Waffenhandelserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zum Erwerb aller Waffenarten und oder Munitionssorten welche im Detail auf der Waffenhandelserlaubnis in Themenbereichen aufgeführt werden.
Waffenherstellungserlaubnis - Erwerbserlaubnis nach §21 WaffG berechtigt zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition. Die schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Führen von Schusswaffen - Hiermit weisen wir nach §35 Abs. 2 WaffG darauf hin, dass das Führen von Waffen außerhalb Ihres befriedetem Besitztums gemäß WaffG einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein) bedarf und das Schießen außerhalb genehmigten Schießstätten ebenfalls einer besonderen Genehmigung bedarf. Es sind grundsätzlich das WaffG bzw. BJagdG in der aktuellen Fassung zu beachten.
Anzeigepflicht - Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sie bei Erwerb einer Schusswaffe nach WaffG dies bei Ihrer zuständigen Behörde binnen 14 Tagen ab Datum des Erwerbs anzeigen und Ihre WBK zur Bestätigung vorlegen müssen.
Die o.g. Abhandlung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Kauf gültige Fassung des Gesetz und behält sich in Abhängigkeit dessen vor keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu besitzen.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten.
Kein Versand ins Ausland!
Ausländische Interessenten können aber gerne einen deutschen Händler beauftragen, welcher sich um den Export kümmert.