Auktionsnummer: | 551024732942 |
---|---|
keine Erwerbsbeschränkung | |
Gut | |
Unterkategorie: | Geschirr |
Versand: | Paket (EUR 5,49) |
---|---|
Verkauf: | nur Inland |
Bezahlverfahren des Verkäufers: | Überweisung / Vorkasse |
Artikelstandort: | 56 ... (Deutschland) |
Voraussichtliche Lieferzeit (ggf. nach Zahlungseingang und EWB-Prüfung): | bis zu 3 Tagen |
Sehr schönes, altes versilbertes Konvolut eines Taufgeschenk.
Taufbecher, unbekannter Hersteller mit Herstellerpunze und „5“.
Siebchen mit der Punze des Herstellers „Chrisgut Daniel Paris“
Löffel mit der Punze des englischen Herstellers „Stanton“ sowie „Silverplated“.
Zum Konvolut gehört eine aus der Zeit stammende Geschenkbox.
Becher:
Höhe ca. 55mm, Durchmesser oben ca. 54mm, Gewicht ca. 45 Gramm
Sieb:
Durchmesser ca. 61mm, Gewicht ca. 20 Gramm
Löffel:
Länge ca. 112mm, Gewicht ca. 17 Gramm
Alle Teile weisen Gebrauchsspuren auf, der Becher scheint etwas unrund zu sein. Siehe hierzu Fotos.
Für alle Gescheithansels, das Angebot zählt nur für das Konvolut nicht für andere, auf den Fotos abgebildete Gegenstände.
An alle Dauerbeobachter, beobachten alleine bringt nichts...................einfach eine Preisidee zusenden, ich beiße nicht
Bitte schauen Sie auch meine anderen Auktionen an, für jeden ist etwas dabei ;-)
Ich akzeptiere keine Zahlungen aus Monaco und der Schweiz !
Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Das Foto ist Teil der Produktbeschreibung. Ich übernehme keine Garantie bzw. Gewährleistung. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie diesen hiermit rechtsgültigen Zusatzvertrag. Genannte Marken, Markenzeichen, geschützte Bezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden nur genannt, weil sie entweder Bestandteil des Artikels sind oder ein eindeutiges Qualitätsmerkmal des Artikels darstellen.