Nationales Waffenregister II
INFORMATIONEN ZUM NATIONALEN WAFFENREGISTER NWR II
Zum 01. September 2020 greift die Umsetzung des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes mit dem Meldewesen in das Nationale Waffenregister, das sogenannte NWR II.
Damit gehen für die jeweiligen Vertragspartner bei Kauf bzw. Verkauf von Waffen (-teilen) einige Änderungen einher.
Mit der folgenden Übersicht möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Dokumente Sie bei Abschluss eines Waffengeschäfts bei welchem Vertragspartner benötigen:
Das Wichtigste zu NWR II im Überblick (als PDF)
Waffenkauf/-verkauf PRIVAT von FRANKONIA
Waffenkauf/-verkauf PRIVAT von PRIVAT
Beim Kauf/Verkauf einer Waffe von PRIVAT zu PRIVAT ändert sich nichts! Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer!
Waffenkauf/-verkauf PRIVAT von FRANKONIA
In vier einfachen Schritten bequem & sicher Waffen ersteigern/kaufen mit direkter Abwicklung über Auctronia und Frankonia:
Waffenkauf/-verkauf PRIVAT von HÄNDLER
Beim Kauf/Verkauf von erwerbscheinpflichtiger Ware von PRIVAT zu HÄNDLER werden zukünftig alle NWR-ID s (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID) benötigt.